- Globalsteuerung
- Glo|bal|steu|e|rung 〈f. 20; unz.; Wirtsch.〉 Steuerung von gesamtwirtschaftl. Vorgängen (Verbrauch, Investitionen usw.) durch wirtschaftspolit. Maßnahmen
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Globalsteuerung,Wirtschaftswissenschaft: Bezeichnung für die Beeinflussung makroökonomischer Größen wie Geldmenge, Investitionsvolumen, Konsum und Volkseinkommen durch den Einsatz wirtschafts- und finanzpolitischer Instrumente zur Erreichung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts mit stabilem Preisniveau, hohem Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum. Die Globalsteuerung ist als staatliche Nachfragesteuerung ein zentrales Element der kurzfristig orientierten, antizyklischen keynesianischen Stabilitätspolitik, mit der einer Über- beziehungsweise Unterauslastung des Produktionspotenzials entgegengewirkt werden soll. Ist die globale (gesamte) Güternachfrage zu gering, um eine Vollbeschäftigung der Produktionsfaktoren zu gewährleisten, kann der Staat die Gesamtnachfrage durch fallweise Maßnahmen anheben, indem er 1) die Steuersätze senkt, um Konsum und Investition zu stimulieren, 2) die Nachfrage über zinssenkende monetäre Maßnahmen oder eine Abwertung anregt und 3) die Staatsausgaben erhöht, was durch den Verkauf von Staatsschuldtiteln (Kreditaufnahme des Staates) finanziert werden kann (Defizitfinanzierung). In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1967 mit dem Gesammelten zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) ein gesetzlicher Rahmen für die Globalsteuerung geschaffen. Die meisten marktwirtschaftlich orientierten Industriestaaten verfolgten nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Ende der 70er-Jahre eine mehr oder weniger ausgeprägte Politik der Globalsteuerung. Danach wurde diese aufgrund neuerer Erkenntnisse in der Makroökonomik (Monetarismus) zunehmend infrage gestellt und durch unterschiedliche Konzepte angebotsorientierter Wirtschaftspolitik ersetzt. (Konjunktur, Fiskalpolitik, Wirtschaftspolitik)* * *
Glo|bal|steu|e|rung, die (Wirtsch.): Einsatz wirtschafts- u. finanzpolitischer Mittel zur Erreichung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Universal-Lexikon. 2012.